Verlassenschaften in Niederösterreich

Sie haben in Niederösterreich eine Wohnung oder ein Haus geerbt und wollen nun den Nachlass auflösen. Oder Sie stehen vor einer Haushaltsauflösung? Rufen Sie uns an, wir beraten Sie persönlich und übernehmen die Entrümpelung für Sie. Sind Gegenstände von Wert vorhanden, so stellen wir Ihnen gerne ein Angebot oder ziehen den entsprechenden Betrag bei den Kosten für die Räumung ab.

Verlassenschaften verkaufen – wir sind Ihre Partner

Möbel, Geschirr, Bilder oder Luster, Teppiche und Pelze – in Verlassenschaften und Nachlässen finden sich oft noch Gegenstände, die einen Verkaufswert besitzen. Wir beraten Sie gerne unverbindlich bei der Wertermittlung vor Ort und stellen Ihnen ein Angebot für Antiquitäten und Flohmarktware. Nutzen Sie unser Fachwissen, wenn es um den Ankauf von Verlassenschaften in Niederösterreich geht.

Räumung und Entrümpelung von Nachlässen

Möchten Sie die geerbte Wohnung oder das Haus rasch nutzen, vermieten oder verkaufen, so führen wir für Sie effizient und termingerecht die Räumung durch. Wir besuchen Sie unverbindlich vor Ort und erstellen ein Angebot aufgrund des Inventars inkl. Höchstgrenze. Sind Antiquitäten vorhanden, rechnen wir diese gerne gegen, so dass die Entrümpelung der Verlassenschaft für Sie günstiger wird oder sogar gratis ist.

Jetzt Termin vereinbaren

Rufen Sie uns in ganz Niederösterreich an, um einen unverbindlichen Termin bei Verlassenschaften, Nachlässen und Wohnungsauflösungen zu vereinbaren.

+43 650 66 31 696 verlassenschaften-wien@hotmail.com
Keine Datei ausgewählt
hCaptcha

Informationen zu Cookies und Datenschutz

Diese Website verwendet Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die mit Hilfe des Browsers auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Sie richten keinen Schaden an.

Cookies, die unbedingt für das Funktionieren der Website erforderlich sind, setzen wir gemäß Art 6 Abs. 1 lit b) DSGVO (Rechtsgrundlage) ein. Alle anderen Cookies werden nur verwendet, sofern Sie gemäß Art 6 Abs. 1 lit a) DSGVO (Rechtsgrundlage) einwilligen.


Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie sind nicht verpflichtet, eine Einwilligung zu erteilen und Sie können die Dienste der Website auch nutzen, wenn Sie Ihre Einwilligung nicht erteilen oder widerrufen. Es kann jedoch sein, dass die Funktionsfähigkeit der Website eingeschränkt ist, wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen oder einschränken.


Das Informationsangebot dieser Website richtet sich nicht an Kinder und Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


Um Ihre Einwilligung zu widerrufen oder auf gewisse Cookies einzuschränken, haben Sie insbesondere folgende Möglichkeiten:

Notwendige Cookies:

Die Website kann die folgenden, für die Website essentiellen, Cookies zum Einsatz bringen:


Optionale Cookies zu Marketing- und Analysezwecken:


Cookies, die zu Marketing- und Analysezwecken gesetzt werden, werden zumeist länger als die jeweilige Session gespeichert; die konkrete Speicherdauer ist dem jeweiligen Informationsangebot des Anbieters zu entnehmen.

Weitere Informationen zur Verwendung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung gemäß Art 13 DSGVO.